Nothilfe Burscheid: Hochwasseropfer können Unterstützung beantragen inkl. Formular

Nothilfe Burscheid: Hochwasseropfer können Unterstützung beantragen

Kommission gibt Empfehlungen für Vergabe der Spendengelder

Burscheid, 12.08.2021. Vier Wochen nach der Hochwasserkatastrophe am 14. und 15. Juli sollen jetzt die Gelder, die auf dem Spendenkonto der Stadt Burscheid eingegangen sind, den betroffenen Burscheiderinnen und Burscheidern zugutekommen. Dazu hat Bürgermeister Stefan Caplan eine dreiköpfige Kommission berufen. Die Hilgener Hausärztin Dr. Inge Hiller, Schiedsmann Wolfgang Brost (Bezirk I Burscheid) und Redakteur Ekkehard Rüger (Evangelische Kirche im Rheinland) haben sich bereits auf einen Kriterienkatalog zur Vergabe der Spendengelder verständigt und appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die von den Folgen des Hochwassers betroffen sind, jetzt Unterstützung durch die Nothilfe Burscheid zu beantragen. Nach Prüfung der eingegangenen Anträge wird die Kommission zeitnah Empfehlungen zur Mittelverteilung aussprechen. „Wir wollen schnell und möglichst unbürokratisch helfen“, versichert Bürgermeister Caplan.

Anträge müssen bis Freitag, 27. August, eingereicht sein

Auf der Internetseite der Stadt Burscheid (www.burscheid.de) sind sowohl das zweiseitige Antragsformular als auch der Kriterienkatalog zu finden. Zunächst bis Freitag, 27. August, können Burscheider Hochwassergeschädigte ihren Antrag per Mail an [email protected] oder durch Einwurf in den Rathaus-Briefkasten, Höhestraße 7-9, einreichen. Antragsberechtigt sind geschädigte Privatpersonen und Kleinunternehmer mit maximal fünf Beschäftigten in Burscheid. Pro geschädigtem Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden.

Höchstbeträge liegen zwischen 1.500 und 4.000 Euro

Ein Teil des Spendenaufkommens soll für Geschädigte verwendet werden, bei denen die Schadenssumme unter 5.000 Euro und damit unter der Grenze für die Soforthilfe des Landes NRW liegt und für die das Unwetter eine wirtschaftliche Notlage begründet oder verschärft hat. Für diese Fälle liegt der Höchstbetrag der Zuwendung bei 1.500 Euro. Ein anderer Teil des Spendenaufkommens soll für Geschädigte verwendet werden, bei denen das Unwetter unter Berücksichtigung ihrer gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse eine besonders schwere wirtschaftliche Notlage begründet oder verschärft hat. Für diese Härtefälle liegt der Höchstbetrag der Zuwendung bei 4.000 Euro. Ausgeschlossen von der Nothilfe Burscheid sind nur diejenigen Betroffenen, deren Schäden durch Zuwendungen Dritter (Land, Bund, Versicherungen) schon in Gänze gedeckt sind.

Hohe Spendenbereitschaft in Burscheid

Auch in Burscheid hat der Dauerregen deutliche Spuren und große Schäden in einzelnen Ortschaften hinterlassen. Glücklicherweise hat hier niemand alles verloren oder musste evakuiert werden. Allerdings gibt es auch in unserer Stadt Menschen, die vor großen, nicht zuletzt finanziellen Herausforderungen stehen. Die anschließende Hilfsbereitschaft in der Stadt war schon groß – sowohl finanziell als auch durch praktische Unterstützung vor Ort. „Doch die Not ist größer und wir freuen uns über weitere Geldspenden“, so der Bürgermeister. Auf dem Spendenkonto der Stadt sind aktuell (Stand 12. August) bereits über 25.000 Euro eingegangen.

Antragskriterien Nothilfe Burscheid 08.2021

Antragsformular Nothilfe Burscheid

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