Stadt bezuschusst Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung-Zusätzliche Begrünung keine Gefahr für Dächer

Für die kommende Pflanzperiode Frühjahr 2022 stehen noch Fördermittel für Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen an privaten und gewerblichen Gebäuden zur Verfügung. „Unter Verwendung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW bezuschussen wir diese Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, d. h. max. 35 Euro pro Quadratmeter und max. 8.000 Euro pro Dach bzw. 5.000 Euro pro Fassade. Gerne können sich Interessierte hierzu beraten lassen“, erklärt Verwaltungschef Dirk Runge.

Bei der sogenannten extensiven Dachbegrünung werden niedrig wachsende, heimische Pflanzen auf einer relativ dünnen Substratschicht gepflanzt. Daher entsteht keine außergewöhnlich hohe Dachlast, so dass sich diese Art von Begrünung insbesondere zur nachträglichen Installation auf bereits bestehenden Garagen oder Carports eignet. Die Verbraucherzentrale NRW führt bei ihrer Kampagne „Mehr Grün am Haus“ für eine solche Begrünung eine notwendige Dachbelastung von ca. 60 bis 150 Kilogramm pro Quadratmeter auf. Es braucht also niemand Sorge haben, dass von einer zusätzlichen Begrünung eine Gefahr für das Dach ausgeht. Die bei der extensiven Dachbegrünung verwendeten Pflanzenarten sind pflegeleicht und widerstandsfähig – sie können sowohl Hitze und Trockenheit als auch Kälte gut vertragen.

Dach- und Fassadenbegrünungen helfen der Umwelt
Insgesamt verbessern Dach- und Fassadenbegrünungen das lokale Mikroklima, kühlen das jeweilige Gebäude und dienen als Regenwasserspeicher. Dadurch wird die Abflussintensität bei Starkregenereignissen vermindert und das Abwassersystem entlastet. Außerdem bieten begrünte Dächer und Fassaden Insekten Lebensräume und Nahrungsquellen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für die Planung und fachgerechte Umsetzung von Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung privater und gewerblicher Bestandsgebäude, deren Bauabnahme vor mindestens fünf Jahren erfolgt ist. Dabei müssen die Förderrichtlinien nach den Vorgaben des Landes NRW beachtet werden. Eine Förderung ist zum Beispiel dann nicht möglich, wenn die Begrünung bereits im Bebauungsplan festgesetzt ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Wie wird gefördert?
Für Dachbegrünungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 35 Euro pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche. Der maximale Gesamtförderbetrag je Dach beträgt 8.000 Euro.

Für Fassadenbegrünungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 5.000 Euro je Fassade.

In welchem Zeitraum wird gefördert?
Der Projektzeitraum endet am 30. Juni 2022. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet sein. Auch muss bis dahin die Fertigstellung dokumentiert und mit dem Verwendungsnachweis als Auszahlungsanforderung bei der Stadt Burscheid eingegangen sein.

Weitere Informationen und Formulare unter https://www.burscheid.de in der Rubrik Klima und Umwelt. Auskünfte gibt es bei der Stadtverwaltung, Svenja Mühlsiegl,
Tel. 02174 670-410.

Beispiele gelungener Dachbegrünungen sind unter www.mehrgruenamhaus.de und www.gebaeudegruen.info zu finden

Erster Artikel: Mehr Geld für Dach- und Fassadenbegrünungen Förderung wird erhöht vom 07.08.2021

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