Jahreswechsel 2021/2022 ohne Feuerwerk – Ordnungsamt ruft trotzdem zur Vorsicht und Einschränkung auf

Jahreswechsel 2021/2022 ohne Feuerwerk Ordnungsamt ruft trotzdem zur Vorsicht und Einschränkung auf

Burscheid, 28.12.2021. Mit der aktuellen Änderungsfassung der Coronaschutz-verordnung des Landes NRW, die zum 28. Dezember in Kraft getreten ist, wird unter anderem der Umgang mit Feuerwerk zum Jahreswechsel geregelt. So ist in der Verordnung speziell geregelt, dass zum bevorstehenden Jahreswechsel 2021/2022 öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt sind. Mit der aktuellen Verordnung zum Sprengstoffgesetz hat der Bundestag ein Feuerwerkverkaufsverbot beschlossen, das am 18. Dezember in Kraft getreten ist. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten. Hintergrund der Regelung ist, dass es im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel in der Vergangenheit immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzungen kam. Es ist daher geboten, angesichts der hohen Infektionszahlen infolge der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus auch in diesem Jahr eine weitere Belastung des Gesundheitssystems durch Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerk zu verhindern.

Von der gesetzlichen Möglichkeit, die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen zu untersagen, falls ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind, macht das Burscheider Ordnungsamt auch in diesem Jahr keinen Gebrauch. „Aus meiner Sicht ist dies derzeit nicht notwendig. Der Marktplatz und auch der Raiffeisenplatz in Hilgen liegen jeweils in der Nähe einer Kirche bzw. von Fachwerkhäusern. An solchen Stellen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin untersagt“, erklärt Ordnungsamtsleiter Marco Fuss.

Neue Kontaktbeschränkungen gelten ab 28. Dezember

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung (§ 6)  sieht generell ab dem 28. Dezember  Kontaktbeschränkungen auch für immunisierte Personen vor. So sind beispielsweise für private Zusammenkünfte höchstens zehn Personen ohne Beschränkung der Zahl der Hausstände erlaubt, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahren hiervon ausgenommen sind. Darüber hinaus sollten aber auch in kleinem Kreis die bekannten „AHA-Regeln“ beachtet werden, um ein erhöhtes Ansteckungsrisiko auszuschließen.

Trotz des bundesweiten Verkaufsverbots von Feuerwerk macht das Ordnungsamt – wie in jedem Jahr – darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper nicht in der Nähe (150 m) von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie z. B. Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Tankstellen sowie Reet- und Fachwerkhäusern, abgebrannt werden dürfen. Auch ist das Zünden von Feuerwerkskörpern grundsätzlich an Bedingungen geknüpft.

Ordnungsamt appelliert: Silvester 2021/2022 möglichst ohne Böller!

Dringend empfohlen wird, auf Feuerwerk zu Silvester in diesem zweiten besonderen Jahr möglichst zu verzichten oder zumindest stark einzuschränken. Dies ergibt sich schon allein aus dem Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik.

Wer nicht auf den Silvesterbrauch verzichten will und beispielsweise noch Knaller, Raketen etc. vorrätig hat, sollte in jedem Fall beachten, dass diese nur in deutlichem Abstand zu Zuschauern und Zuschauerinnen oder Kraftfahrzeugen gezündet werden und dass die einschlägigen Regelungen der Coronaschutzverordnung, insbesondere zur Kontaktbeschränkung und zur Einhaltung der Mindestabstände, eingehalten werden. Auch ist darauf zu achten, dass Silvesterraketen nicht auf Balkonen, Terrassen oder Schuppen usw. landen, auf denen ggfs. brennbare Gegenstände gelagert sind und diese Gegenstände anzünden. Absolut verboten ist eine gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude.

Warnung vor nicht in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern

Ordnungsamtschef Fuss warnt: „Gefahren gehen nicht immer vom Verhalten des Verbrauchers aus, sondern häufig von Feuerwerkskörpern, die nicht in Deutschland zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen“, Diese Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest.

Die  Stadtverwaltung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung und rät dringend zu einem Silvester 2021/2022 möglichst ohne Böller!

Link zur aktuellen Coronaschutzverordnung:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211223_coronaschvo_ab_28.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

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