Das neue Jahr begann mit dem Silvester-Feuerwerk, das den Auftakt für 2024 bildete. Wie üblich stehen auch in diesem Jahr zahlreiche Neuerungen an, darunter beim Bürgergeld, der Cannabis-Legalisierung sowie für Autofahrer und Eltern.
Statt dich durch unzählige Websites zu klicken, bleibe einfach bei uns und informiere dich entspannt über die wichtigsten Neuerungen für 2024 in unserer Zusammenfassung. 🙂
Ob allein, zu zweit oder auf einer großen Party, wir hoffen, dass ihr einen schönen Silvesterabend hattet und gut ins neue Jahr gestartet seid. Jetzt, da die Feierlichkeiten vorbei sind, müssen wir uns kurz dem Ernst des Lebens zuwenden. Denn das Jahr 2024 bringt zahlreiche Veränderungen in verschiedenen Lebensbereichen mit sich. Hier sind die wichtigen Informationen, die du jetzt wissen solltest:
Neuerungen beim Bürgergeld, Mindestlohn und Azubi-Gehalt
Personen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, dürfen sich ab Januar über eine Anpassung an die Inflation freuen. Die monatlichen Sätze erhöhen sich wie folgt:
- Für alleinstehende Erwachsene: Eine Steigerung um 61 Euro auf insgesamt 563 Euro.
- Für Erwachsene mit Partner im selben Haushalt: Eine Erhöhung um 55 Euro auf insgesamt 506 Euro.
- Für Kinder und Jugendliche variiert die Erhöhung je nach Alter und liegt zwischen 357 und 471 Euro.
Auch Arbeitnehmer, die den Mindestlohn beziehen – unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptbeschäftigung oder einen Minijob handelt – verzeichnen ab dem 1. Januar 2024 eine Gehaltssteigerung. Der Mindestlohn erhöht sich von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Damit einhergehend steigt auch die Verdienst-Obergrenze bei Minijobs auf 538 Euro. Somit wird aufgrund der Mindestlohn-Erhöhung keine Stundenreduzierung notwendig.
Zusätzlich sollen Auszubildende, die im Jahr 2024 eine Ausbildung beginnen, im 1. Lehrjahr mindestens 649 Euro pro Monat erhalten. Die gesetzliche Mindestvergütung lag bisher bei 620 Euro.
Anstieg des Grundfreibetrags – Mehr Einkommen bleibt steuerfrei
Der Grundfreibetrag, der den Betrag des steuerfreien Einkommens definiert, soll im Jahr 2024 erneut angehoben werden. Gemäß der aktuellen Planung wird er für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro steigen, wobei auch ein höherer Satz noch in Erwägung gezogen wird. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Wert auf 23.208 Euro.
Für Rentner gibt es sowohl gute als auch schlechte Nachrichten. Ab dem 1. Juli 2024 wird voraussichtlich eine Rentenerhöhung um 3,5 Prozent erfolgen. Konkrete Zahlen werden jedoch erst im Frühjahr verfügbar sein.
Die weniger erfreuliche Nachricht lautet: Die reguläre Altersgrenze für die Rente wird von 65 auf 66 Jahre angehoben. Die Deutsche Rentenversicherung gibt dazu an: „Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 wird dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.“
Auch für Eltern gibt es einige Änderungen
Elterngeld: Eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze ist vorgesehen, insbesondere für gut verdienende Eltern. Ab dem 1. April 2024 soll die Grenze für Paare von bisher 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf nunmehr 200.000 Euro sinken. Das bedeutet, dass Eltern mit höherem Einkommen voraussichtlich keinen Anspruch auf Elterngeld haben werden. Bei Alleinerziehenden sinkt die Grenze auf 150.000 Euro. Gleichzeitig wird der Zeitraum für die Zahlung von Elterngeld angepasst: Obwohl Paare im neuen Jahr weiterhin insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen dürfen, soll die Möglichkeit, das Baby gemeinsam zu Hause zu betreuen und dabei gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, auf höchstens einen Monat begrenzt werden.
Kinderreisepass: Bereits ab Januar können Eltern keinen Kinderreisepass mehr für Kinder unter 12 Jahren beantragen. Stattdessen wird als Neuerung der reguläre elektronische Reisepass verwendet. Dies bringt zwar Vorteile wie eine längere Gültigkeitsdauer von maximal sechs Jahren (im Gegensatz zum jährlich zu beantragenden Kinderreisepass), aber das Dokument wird auch deutlich teurer. Während der Kinderreisepass bisher für 13 Euro erhältlich war, kostet der elektronische Reisepass für Kinder nun 37,50 Euro.
Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld: Obwohl die Corona-Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld Ende 2023 ausgelaufen sind, wird es voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankheitstage pro Kind und Elternteil geben. Zudem müssen Eltern ihre Kinder nicht mehr ab dem ersten Krankheitstag zum Arzt bringen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Der Arztbesuch wird wahrscheinlich erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich sein.
Neuerung: Heizungsgesetz tritt in Kraft:
Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) oder umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ wurde genehmigt und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Neuerung legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und schreibt vor, dass neu installierte Heizungen künftig mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Für bestehende Öl- und Gasheizungen ist vorgesehen, dass sie nur noch bis Ende 2044 betrieben werden dürfen. Erneuerbare Energien gemäß dem Gesetz umfassen unter anderem Photovoltaik, Wärme aus Biogas und Umweltwärme, die Wärmepumpen zur Beheizung nutzen. Aufgrund der steigenden CO2-Preise und dem Wegfall der Strom- und Gaspreisbremse wird das Heizen für Verbraucher in diesem Jahr deutlich teurer.
Das kommt auf Autofahrer zu:
Spritpreise: Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro pro Tonne ab Januar 2024 wirkt sich nicht nur auf das Heizen mit Gas oder Öl aus, sondern auch auf Benzin. Im Vergleich zu 2023 steigt der CO2-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Autofahrer müssen also zusätzlich 1,4 Cent bzw. 1,6 Cent bezahlen.
Ganzjahresreifen: Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Verhältnissen keine Reifen mehr mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) verwendet werden. Erlaubt sind dann nur noch Reifen mit dem „Alpine-Symbol“ (Schneeflocke und Berg).
Führerschein-Umtausch: Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ist der 19. Januar 2024 der Stichtag, sofern der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.
Das Thema Gesundheit bringt Neuerungen
Erhöhung des Zusatzbeitrags: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich zum Jahreswechsel um 0,1 Prozent. Es liegt im Ermessen jeder Krankenkasse, ob und in welchem Umfang sie diese Erhöhung an die Versicherten weitergibt.
E-Rezept: Ab dem 1. Januar dürfen Ärzte keine papierbasierten rosa Rezepte mehr für verschreibungspflichtige Medikamente ausstellen. Stattdessen müssen sie das E-Rezept nutzen, das auf drei Arten eingelöst werden kann: über die elektronische Gesundheitskarte, die spezielle E-Rezept-App oder einen Papierausdruck mit einem E-Rezept-Code.