Winterzeit – wenn es schneit…
Wie ist die winterliche Straßenreinigung geregelt?
Sobald Schnee fällt oder Glätte einsetzt fragen sich viele Anwohner, was bei der winterlichen Straßenreinigung zu beachten ist und wer für welche Bereiche zuständig ist. Auf Grund der derzeitigen winterlichen Wetterverhältnisse weist die Stadt Burscheid auf die bestehenden ortsrechtlichen Regelungen sowie auf Zuständigkeiten beim Räumdienst hin.
Was müssen Anlieger beim Winterdienst beachten?
Versicherungsbedingt muss in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich beseitigt werden. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) des folgenden Morgens zu beseitigen.
Dabei sind angrenzende Wege nach Möglichkeit in einer Breite von 1,50 m und bei geringeren Gehbahnbreiten in voller Breite von Schnee freizuhalten. Anlieger sollen den Schnee auf den Teil des Gehweges, der an die Fahrbahn grenzt oder – wo dies nicht möglich ist – auf den Fahrbahnrand räumen und zwar so, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet und nur möglichst wenig belastet wird.
Verwendung von Salz grundsätzlich verboten
Es darf nur abstumpfendes Streugut wie Sand, Splitt, Asche o.ä. ohne Salzbeimengung verwendet werden. Eine Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur auf Treppen, Rampen, Gefäll-, Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen und in klimatischen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisregen erlaubt. Gehwege mit Baumbestand oder angrenzender Begrünung dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Mitteln gestreut werden.
Wohin mit dem Schnee?
Immer wieder fragen sich Grundstückseigentümer „Wohin mit dem Schnee?“ Hierzu sieht die Straßenreinigungssatzung vor, dass der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so gelagert werden muss, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Weiterhin zu beachten ist, dass die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten sind. Leider oftmals nicht beachtet wird, dass Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf die öffentliche Straße geschafft werden dürfen – hierzu zählen auch die befestigten Seitenstreifen, die öffentlichen ausgewiesenen Parkflächen und Wendehämmer. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Stadt Burscheid Grundstückseigentümer zur Reinigung auffordern bzw. einen Bußgeldbescheid erlassen.
Geregelte Zuständigkeiten für den Winterdienst
Während die Anwohner für ihren eigenen Grundstücks- bzw. Wohnbereiche verantwortlich zuständig sind, werden die städtischen Straßen und Gehwege bzw. Rad-Gehwege entlang städtischer Gebäude, Brücken, Parkanlagen und Marktplatz von den Mitarbeitern der Technischen Werke Burscheid (TWB) geräumt. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen von den städtischen Mitarbeitern auch der Winterdienst für die übergeordneten Straßen L 291 (vormals B 232), die L 58 (Kämersheide) und K 2 (Dierath-Leverkusen) wahrgenommen.
Ansonsten sind für die Räumung übergeordneter Straßen die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW führt den Winterdienst auf der B 51, der L 294 (Witzheldener Straße, Dabringhausener Straße), der L 188 (Kaltenherberg-Leverkusen), der L 310 (Eichenplätzchen) und der L 359 (Luisenstraße) aus; auf den Kreisstraßen K 2 (Burscheid-Hilgen), K 7 (Geilenbacher Straße), K 9 (Grünscheid-Nagelsbaum) und K 18 (Bechhausener Str.) räumt der Rheinisch-Bergische Kreis (inkl. der Ortsdurchfahrten).
Städtischer Winterdienst räumt nach Dringlichkeitsstufen
Der städtische Winterdienst beginnt im Allgemeinen um 4:00 Uhr morgens und endet spätestens um 20:00 Uhr. In der Regel sind insgesamt fünf Spezialfahrzeuge im Einsatz. „Der Winterdienst in Burscheid wird sehr pflichtbewusst wahrgenommen. Dennoch ist es technisch nicht möglich, alle Straßen gleichzeitig zu räumen und zu streuen. Und wenn es stark schneit, müssen wir die gleiche Strecke sogar öfter räumen“, sagt der stellvertretende Leiter des städtischen Baubetriebshofes, Antoine Sawinski. Gleichzeitig bittet er die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis: So kann es vorkommen, dass öffentliche Gehwege, die von Hand geräumt werden müssen, nicht sofort nach dem Schneefall von Schnee befreit werden können. Hier wird aber eine Fremdfirma den Baubetriebshof ab sofort unterstützen.
Der gesamte Ablauf des Winterdienstes ist nach Dringlichkeitsstufen festgelegt: Zuerst werden verkehrswichtige und gefährliche Straßen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen der Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personenverkehr und Schulbusse, Zufahrtstraßen zu Altenheimen und Schulen sowie Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten von Schnee und Eis befreit (Dringlichkeitsstufe I). Die Dringlichkeitsstufe II umfasst Verbindungsstraßen und Wohnsammelstraßen,
die Dringlichkeitsstufe III Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen.
Die aktuelle Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Burscheid ist auf der Internetseite der Stadt Burscheid unter www.burscheid.de, Startseite / Rathaus direkt / Ortsrecht / TWB zu finden.
Wir haben wieder einiges an Schnee bekommen. Gut zu lesen, dass man an Wochentagen von 7:00 bis 20:00 Uhr auf freie Straßen achten muss. So muss man die Schneeräumung selbst durchziehen.