Grundsteuerreform: Information für Grundstückseigentümer/innen
Burscheid, 11.05.2022. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) digital bei ihrem Finanzamt abgeben. Zuständig für die Stadt Burscheid ist das Finanzamt in Leverkusen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Ab Mai erhalten Grundstückseigentümer/innen vom Finanzamt Leverkusen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, Flur- und Flurstücksbezeichnung). Diese Angaben unterstützen die Grundstückseigentümer/innen bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Über die Internetseite des Finanzamtes www.grundsteuer.nrw.de können dann weitere hilfreiche Daten (Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert etc.) abgerufen werden. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit können diese Daten in die Feststellungserklärung übertragen werden.
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto kann unter www.elster.de beantragt werden. Falls bereits ein Benutzerkonto existiert, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung genutzt werden. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Die Grundsteuer wird bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 weiterhin nach der bisherigen Rechtslage durch die Stadt Burscheid berechnet und erhoben. Ab dem
1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer.
Weitere Informationen
Auskunftsberechtigt ist das jeweilige Finanzamt. Unter der Rufnummer 0214/89280-1959 hat das Finanzamt Leverkusen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist. Die Stadt Burscheid kann leider keine Auskunft erteilen.